Allgemeines zum Energiepass
Was bringt der Energiepass?
Wie lange ist der Energiepass gültig?
Wie wird der Energiepass erstellt?
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Energiepass Kontaktformular
für Wohngebäude wird voraussichtlich ab Januar 2006 Pflicht!
Der Energieverbrauch in Deutschland wird zu einem Drittel für Raumwärme und Warmwasserbereitung aufgewandt. Das hat neben steigender Umweltverschmutzung und sinkender Ressourcen auch Auswirkungen auf den Geldbeutel eines jeden Hauseigentümers oder Mieters.
Häufig ist die Menge der verbrauchten Energie und somit der Kostenaufwand für Heizung und Warmwasser unbekannt.
Seit langem gibt es Energie-Effizienzangaben für Kühlschränke oder Waschmaschinen – ab jetzt auch für Ihr Gebäude. Eine Aufteilung in Energieeffizienzklassen erleichtert das Vergleichen unterschiedlicher Objekte.
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 16. Dezember 2002 eine Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden verabschiedet, die ab 2006 einen Energiepass bei jedem Eigentümer- oder Mieterwechsel vorschreibt.
Wir – als von der Architektenkammer NW staatlich anerkannte Sach-verständige für Schall- und Wärmeschutz – gewährleisten durch unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des Wärmeschutzes nicht nur eine qualitativ hochwertige Erstellung Ihres Energiepasses, sondern auch weiterführend eine persönliche Beratung zur Energieersparnis und zur Durchführung der daraus resultierenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme.

Die Angaben des Energiepasses müssen alle 10 Jahre überprüft werden, dementsprechend ist der Pass 10 Jahre lang gültig
Fordern Sie Kontakt von uns bzgl. des Energiepasses über das Formular an.